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Workshop: Biologie und Schutz xylobionter Käfer am Beispiel der FFH-Arten
27. und 28. Februar 2010
Die Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Entomologen (AÖE) veranstaltete in Zusammenarbeit mit der
Wiener Umweltschutzabteilung – MA 22, dem NATURSCHUTZBUND Niederösterreich und der Österreichischen Gesellschaft für Entomofaunistik (ÖGEF) mit Unterstützung der Volkshochschule Ottakring am 27. und 28. Februar 2010 den Workshop "Biologie und Schutz xylobionter Käfer am Beispiel der FFH-Arten".
Einladung: [PDF]
Programm: [PDF]
Vorträge:
Barbara-Amina GEREBEN-KRENN, Universität Wien:
Hirschkäfer (Lucanus cervus). [PDF]
Harald GROSS, Wiener Umweltschutzabteilung – MA 22:
Maßnahmen der Stadt Wien. [PDF]
Walter HOVORKA, Naturschutzbund NÖ:
Alpenbock (Rosalia alpina), Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo) und Trauerbock (Morimus funereus). [PDF]
Wolfgang PAILL, ÖKOTEAM, Graz:
Buprestis splendens, Limoniscus violaceus, Stephanopachys linearis, Stephanopachys substriatus. [PDF]
Wolfgang RABITSCH, Umweltbundesamt, Wien:
Pflichten zur Umsetzung der FFH-Richtlinie. [PDF]
Ullrich STRAKA, BOKU, Wien:
Eremit (Osmoderma eremita) und Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus). [PDF]
Claus WURST, Heilbronn:
Ausgewählte Beispiele zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland. [PDF]
Teilnehmer: [PDF]
Protokoll: [PDF]
Resolution: [PDF]
Stellungnahmen zur Resolution (Auswahl)
Irene DROZDOWSKI, Biosphärenpark Wienerwald, Wien
Im Workshop wurde die besondere Bedeutung von besonntem stehenden Totholz von den Experten hervorgehoben (wesentlich bedeutender als beschattetes Totholz) – und somit der Wert der Waldränder, bachbegleitender Gehölzstreifen im Offenland aber vor allem auch einzeln stehender Bäume im Offenland und hier ganz besonders der Obstbäume auf Streuobstwiesen.
Für die Vollständigkeit der Resolution wäre es daher wichtig, diese fachlichen Inhalte in der Resolution deutlicher hervorzuheben und zu ergänzen und auch in Punkt 3 und 4 anzuführen.
Punkt 3) Auch für die Erhaltung und Neuschaffung von Streuobstwiesen gibt es derzeit Fördermöglichkeiten über ÖPUL und LE 07-13 sowie zum Teil regionale Initiativen. Trotzdem werden nach wie vor zahlreiche alte Obstbäume entfernt und nicht wieder nachgesetzt. Dies liegt einerseits an der wirtschaftlichen Konkurrenz durch Billigsäfte aus Intensiv-Plantagenanbau (meist auch nicht aus Österreich) andererseits bei Baumalleen in vielen Gemeinden auch an der erhöhten „Verschmutzung“ der Straßen mit abgefallenem Obst. Abgestorbene Obstbäume werden außerdem kaum stehen gelassen (auch dort wo sie nicht gefährlich werden können). Auch in den Gärten verschwinden die Obstbäume immer mehr.
Nötig wären daher:
Unter Punkt 3) – Totholzbestände im Offenland (Streuobstwiesen, Alleen, Solitärbäume, Gewässer begleitende Gehölze), Parkanlagen und besonntes Totholz als eigenen Punkt führen und nicht „nebenbei“ im
Wald:
Gezielte Ausweitung (und auch Bewerbung!) bestehender Fördermöglichkeiten v.a. vom landwirtschaftlichen Bereich auch auf Gemeinden und Anpassung an die Bedürfnisse xylobionter Käfer in Obstbäumen und anderen Allee/Parkbäumen etc. – z.B. Erhaltung abgestorbener Obstbäume (sofern nicht am selben Platz nachgesetzt werden soll) [zur Zeit gibt es die Förderung für die Erhaltung von Landschaftselementen oder Neupflanzung auf landwirtschaftlichen Flächen, jedoch keine gezielte Förderung von Totholz] (Dass das Setzen von Obstbäumen und Erhalten alter Obstbäume auch auf öffentlichen Flächen funktionieren kann, zeigt die MA49 unter besonderem Engagement von Herrn Minich ja vorbildlich auf den Steinhofgründen.)
Punkt 4)
Bewusstseinsbildung zum Wert von Solitärbäumen, Alleen, Gewässer begleitenden Gehölzen und Streuobstbeständen sowie besonntem Totholz im Offenland und in Gärten (v.a. auf Gemeindeebene und in der Bevölkerung).
Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung zum Mehrwert von Obstsaft, Most und Obst aus heimischen Streuobstbeständen (u.a. auch: Bio ist nicht unbedingt gleich artenreiche Natur - eine Bioobstplantage (Spalierobst, geringere Stammdicke, relativ kurzlebig) hat nicht den Wert eines (ungespritzten) Streuobstbestandes (mit Hochstammobstbäumen, hohe Stammdicke, Langlebigkeit, Baumhöhlen und Totholz etc.) und Aufzeigen der Einflussmöglichkeit des Konsumenten.
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